Beihilfe in Nordrhein-Westfalen (NRW)
Beamte in Nordrhein-Westfalen unterliegen eigenen Beihilfevorschriften. Diese Seite gibt einen Überblick über die wichtigsten Regelungen zur Beihilfe in NRW und zeigt, worin sich das Land von anderen Dienstherren unterscheidet. Grundlage sind die Beihilfevorschriften des Landes Nordrhein-Westfalen.
Grundlagen der Beihilfe in NRW
Die Beihilfe für Beamte in Nordrhein-Westfalen richtet sich nach landeseigenen Vorschriften. Diese regeln unter anderem, welche Leistungen beihilfefähig sind und in welcher Höhe Kosten übernommen werden. Maßgeblich ist dabei stets der jeweilige Beihilfebescheid. Grundlegende Informationen zur Funktionsweise der Beihilfe finden sich im übergeordneten Ratgeber zur Beihilfe für Beamte. Rechtsgrundlage ist die Beihilfeverordnung Nordrhein-Westfalen (BVO NRW).
Beihilfesätze für Beamte in NRW
Die Beihilfesätze in Nordrhein-Westfalen orientieren sich an der persönlichen Situation der Beamtinnen und Beamten.
– 50 % für aktive Beamte
– 70 % für Beamte mit mindestens zwei Kindern
– 70 % für Versorgungsempfänger
– 80 % für berücksichtigungsfähige Kinder
Die genannten Beihilfesätze gelten als Regelsätze und können im Einzelfall abweichen.
Wichtiger Hinweis zur Beihilfe in NRW
Die Beihilfevorschriften in Nordrhein-Westfalen können sich von anderen Bundesländern unterscheiden. Maßgeblich sind stets die aktuell gültigen landesspezifischen Regelungen.
Besonderheiten der Beihilfe in Nordrhein-Westfalen
Nordrhein-Westfalen kennt im Vergleich zu anderen Bundesländern einzelne Besonderheiten bei der Beihilfe. Zu den Besonderheiten in NRW zählen unter anderem landesspezifische Regelungen bei bestimmten Heil- und Hilfsmitteln sowie bei der Abrechnung einzelner Leistungen. Für Beamte ist es daher wichtig, die NRW spezifischen Regelungen zu kennen.
Beihilfe NRW und private Krankenversicherung
Auch für Beamte in NRW gilt, dass die Beihilfe nur einen Teil der Krankheitskosten übernimmt. Eine ergänzende private Krankenversicherung ist erforderlich, um den verbleibenden Kostenanteil abzudecken. Die PKV wird dabei auf den individuellen Beihilfesatz abgestimmt. Die Ausgestaltung der PKV sollte daher immer an die NRW-spezifischen Beihilfevorschriften angepasst werden.
Merksatz: Für Beamte in NRW gelten eigene Beihilfevorschriften, die die Kombination aus Beihilfe und PKV maßgeblich beeinflussen.
Häufige Fragen zur Beihilfe in NRW
Gilt die Beihilfe in NRW für alle Beamten gleich?
Grundsätzlich gelten einheitliche Regelungen, jedoch können sich Beihilfesätze und Leistungen je nach persönlicher Situation unterscheiden.
Unterscheidet sich die Beihilfe in NRW vom Bund?
Ja. Nordrhein-Westfalen hat eigene Beihilfevorschriften, die sich in einzelnen Punkten von den Regelungen des Bundes unterscheiden können.
Erhalten Versorgungsempfänger in NRW ebenfalls Beihilfe?
Ja. Versorgungsempfänger haben auch in NRW Anspruch auf Beihilfe, häufig mit einem erhöhten Beihilfesatz.
Müssen Beamte in NRW zusätzlich privat vorsorgen?
Da die Beihilfe nur einen Teil der Kosten übernimmt, ist auch in NRW eine ergänzende private Krankenversicherung erforderlich.
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