Impressum
Angaben zum Betreiber von Beamten Ratgeber sowie zum Vermittlerstatus der HanseMerkur Versicherungsagentur Marcel Turek.
Beamten Ratgeber ist ein Informationsangebot rund um Beihilfe, private Krankenversicherung, Dienstunfähigkeit und weitere Themen für Beamte.
Angaben gemäß § 5 DDG
HanseMerkur Versicherungsagentur Marcel Turek
Inhaber: Marcel Turek
Hultschiner Damm 14–16
12623 Berlin
Deutschland
Telefon:
030 56582123
E Mail:
marcel.turek@hansemerkur.de
HanseMerkur Geschäftsstellenseite:
www.hansemerkur.de/marcel.turek
Vermittlerstatus
Die Tätigkeit erfolgt als gebundener Versicherungsvertreter im Sinne des § 34d Absatz 7 Satz 1 Nummer 1 Gewerbeordnung.
Gebundener Versicherungsvertreter
Marcel Turek ist als gebundener Versicherungsvertreter gemäß § 34d Absatz 7 Satz 1 Nummer 1 Gewerbeordnung tätig und im Vermittlerregister eingetragen.
Die Berufsbezeichnung Versicherungsvertreter wurde in der Bundesrepublik Deutschland verliehen.
Im Rahmen der Vermittlungstätigkeit wird eine Beratung angeboten. Die Vergütung erfolgt durch Provisionen sowie sonstige Zuwendungen, die in den Versicherungsprämien enthalten sind. Eine gesonderte Vergütung durch den Kunden wird nicht erhoben.
Registrierungsnummer und Registerstelle
Vermittlerregistrierungsnummer:
D-NK7E-GEXF1-46
Die Eintragung kann im öffentlichen Vermittlerregister überprüft werden.
Gemeinsame Registerstelle:
Deutsche Industrie und Handelskammer
DIHK
Breite Straße 29
10178 Berlin
Die Deutsche Industrie und Handelskammer führt das Vermittlerregister als gemeinsame Registerstelle für die Industrie und Handelskammern. Mit dieser Funktion ist keine eigene Aufsicht über einzelne Versicherungsvermittler verbunden.
Industrie und Handelskammer zu Berlin
Für Versicherungsvermittler mit gewerblicher Hauptniederlassung in Berlin ist die Industrie und Handelskammer zu Berlin die zuständige regionale Industrie und Handelskammer.
Fasanenstraße 85, 10623 Berlin
030 31510 0
Berufsrechtliche Regelungen
Für die Versicherungsvermittlung sind insbesondere folgende berufsrechtliche Regelungen relevant:
§ 34d Gewerbeordnung
Versicherungsvermittlung und Versicherungsberatung
§§ 59 bis 68 Versicherungsvertragsgesetz
Regelungen zu Versicherungsvermittlern und Versicherungsberatern
Versicherungsvermittlungsverordnung
Verordnung über die Versicherungsvermittlung und Versicherungsberatung
Versicherungsaufsichtsgesetz
Insbesondere die für den Versicherungsvertrieb maßgeblichen Vorschriften
Die gesetzlichen Regelungen können über das Rechtsportal des Bundes eingesehen werden:
www.gesetze-im-internet.de
Schlichtungsstellen im Versicherungsbereich
Bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit Versicherungsverträgen oder der Versicherungsvermittlung können je nach Versicherungsart anerkannte Schlichtungsstellen angerufen werden.
Versicherungsombudsmann e. V.
Versicherungsombudsmann e. V.
Postfach 08 06 32
10006 Berlin
Schlichtung bei Versicherungsvermittlung
Das Versicherungsvertragsgesetz sieht anerkannte Schlichtungsstellen für Streitigkeiten zwischen Versicherungsvermittlern und Versicherungsnehmern vor.
Wird eine zuständige Schlichtungsstelle nach § 214 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Versicherungsvertragsgesetz angerufen, besteht für den Versicherungsvermittler nach § 17 Absatz 4 Versicherungsvermittlungsverordnung eine Pflicht zur Teilnahme am Schlichtungsverfahren.
Verantwortlich für die Inhalte
Verantwortlich für journalistisch redaktionell gestaltete Inhalte gemäß § 18 Absatz 2 Medienstaatsvertrag:
Marcel Turek
Hultschiner Damm 14–16
12623 Berlin
Information und Vermittlung klar getrennt
Beamten Ratgeber stellt allgemeine redaktionelle Informationen bereit. Betreiber ist die HanseMerkur Versicherungsagentur Marcel Turek. Marcel Turek ist als gebundener Versicherungsvertreter tätig. Die auf Beamten Ratgeber veröffentlichten allgemeinen Informationen stellen keine unabhängige Marktanalyse und keine individuelle Versicherungsberatung dar.