Beihilfe in NRW: Bemessungssätze, Regeln und Antrag 2026
Für Beamte des Landes Nordrhein-Westfalen gelten eigene Beihilfevorschriften. Entscheidend sind insbesondere das Landesbeamtengesetz und die Beihilfenverordnung NRW.
Dieser Ratgeber erklärt die aktuellen Bemessungssätze, die Regelungen für Kinder und Angehörige, wichtige Eigenbeteiligungen, die Antragsfrist und das Zusammenspiel mit der Krankenversicherung.
Wie funktioniert die Beihilfe in Nordrhein-Westfalen?
Die Beihilfe ist eine Fürsorgeleistung des Dienstherrn. Sie beteiligt sich nach den Vorschriften des Landes an bestimmten beihilfefähigen Aufwendungen.
Maßgeblich ist nicht automatisch der vollständige Rechnungsbetrag. Zunächst wird geprüft, ob und in welcher Höhe eine medizinische Aufwendung nach der Beihilfenverordnung NRW berücksichtigt werden kann.
Auf den beihilfefähigen Betrag wird anschließend der persönliche Bemessungssatz angewendet.
Ein Bemessungssatz von 50 Prozent bedeutet nicht automatisch, dass das Land 50 Prozent jeder eingereichten Rechnung erstattet. Beihilfefähigkeit, Begrenzungen und mögliche Eigenbeteiligungen müssen zusätzlich berücksichtigt werden.
Wie hoch ist die Beihilfe in NRW?
§ 12 BVO NRW bestimmt die grundlegenden personenbezogenen Bemessungssätze.
Der reguläre Bemessungssatz beträgt grundsätzlich 50 Prozent.
Für beihilfeberechtigte Versorgungsempfänger mit Ausnahme von Waisen beträgt der Bemessungssatz grundsätzlich 70 Prozent.
Für berücksichtigungsfähige Personen in Ehe oder eingetragener Lebenspartnerschaft beträgt der Bemessungssatz grundsätzlich 70 Prozent.
Für berücksichtigungsfähige Kinder und eigenständig beihilfeberechtigte Waisen gilt grundsätzlich ein Bemessungssatz von 80 Prozent.
Wann steigt der Bemessungssatz auf 70 Prozent?
Sind zwei oder mehr Kinder berücksichtigungsfähig oder nur deshalb nicht berücksichtigungsfähig, weil sie selbst beihilfeberechtigt sind, erhöht sich der Bemessungssatz der beihilfeberechtigten Person grundsätzlich von 50 auf 70 Prozent.
Sind mehrere Personen beihilfeberechtigt, kann der erhöhte Bemessungssatz jedoch nur einer Person zugeordnet werden. Nach § 12 BVO NRW erhält ihn grundsätzlich die Person, die die entsprechenden Kinderanteile im Familienzuschlag bezieht.
Auch wenn beide Eltern beihilfeberechtigt sind, gilt der erhöhte Bemessungssatz wegen mindestens zwei berücksichtigungsfähiger Kinder grundsätzlich nur für eine Person.
Welche Einkommensgrenze gilt 2026?
Die Berücksichtigungsfähigkeit von Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern hängt in Nordrhein-Westfalen unter anderem von deren Einkünften ab.
2026 gelten 23.861 Euro
Für Aufwendungen, die im Kalenderjahr 2026 entstehen, liegt die maßgebliche Einkommensgrenze für nicht selbst beihilfeberechtigte Ehegatten und eingetragene Lebenspartner bei 23.861 Euro.
Maßgeblich sind grundsätzlich die entsprechenden Einkünfte des Kalenderjahres 2025.
Die Einkommensgrenze wird regelmäßig entsprechend der Entwicklung des Rentenwerts West angepasst.
Eine frühere Besonderheit wurde abgeschafft
Nordrhein-Westfalen hatte früher eine sogenannte Kostendämpfungspauschale. Dabei wurde die Beihilfe abhängig von der Besoldungsgruppe um einen jährlichen Pauschalbetrag gekürzt.
Diese Kostendämpfungspauschale wird seit dem Kalenderjahr 2022 nicht mehr erhoben.
§ 12a BVO NRW sieht außerdem vor, dass die zuvor von der Kostendämpfungspauschale ausgenommenen Beihilfeberechtigten der Besoldungsgruppen A 5 und A 6 einen Zuschuss zu den Beiträgen für die Krankenversicherung von monatlich 12,50 Euro erhalten.
Wer noch Tabellen mit jährlichen Kostendämpfungspauschalen für NRW findet, sollte auf den Rechtsstand achten. Seit 2022 wird diese Pauschale nicht mehr erhoben.
Eigenbeteiligungen bei Wahlleistungen
Nordrhein-Westfalen berücksichtigt bestimmte gesondert berechnete Krankenhausleistungen. Dabei gelten gesetzliche Eigenbeteiligungen.
Bei gesondert berechneten ärztlichen oder zahnärztlichen Krankenhausleistungen werden 10 Euro je Aufenthaltstag für höchstens 20 Tage im Kalenderjahr abgezogen.
Bei gesondert berechneter Unterkunft werden 15 Euro je Aufenthaltstag für höchstens 20 Tage im Kalenderjahr abgezogen.
Bei Krankenhäusern ohne Zulassung nach § 108 SGB V gelten besondere Vergleichsregelungen und grundsätzlich 25 Euro Eigenbeteiligung je Tag für höchstens 20 Tage.
Was bedeutet das praktisch?
Gesondert berechnete ärztliche oder zahnärztliche Leistungen im Krankenhaus können nach dem nordrhein-westfälischen Beihilferecht grundsätzlich beihilfefähig sein. Der gesetzliche Eigenanteil beträgt 10 Euro je Aufenthaltstag und ist auf höchstens 20 Tage im Kalenderjahr begrenzt.
Für eine gesondert berechnete Unterkunft im Zweibettzimmer gilt grundsätzlich ein Eigenanteil von 15 Euro je Aufenthaltstag und ebenfalls höchstens für 20 Tage im Kalenderjahr.
Ob eine private Krankenversicherung verbleibende Kosten übernimmt, richtet sich nach den jeweiligen Versicherungsbedingungen.
Eine Leistung kann beihilferechtlich begrenzt sein und gleichzeitig nach einem privaten Tarif anders behandelt werden. Deshalb sollten beide Regelwerke nicht gleichgesetzt werden.
Wie verändert sich die Beihilfe für Versorgungsempfänger?
Der Eintritt in den Ruhestand kann den persönlichen Bemessungssatz verändern.
Grundsätzlich 70 Prozent Beihilfe
Für beihilfeberechtigte Versorgungsempfänger beträgt der Bemessungssatz in Nordrhein-Westfalen grundsätzlich 70 Prozent.
Wer zuvor als aktiver Beamter einen Bemessungssatz von 50 Prozent hatte, sollte deshalb beim Eintritt in den Ruhestand auch den bestehenden Krankenversicherungsschutz prüfen.
Bei einer privaten Restkostenversicherung verändert sich mit einem höheren Beihilfebemessungssatz regelmäßig auch der ergänzend privat abzusichernde Anteil.
PKV für Beamte verstehenWie funktioniert die Restkostenabsicherung in NRW?
Bei klassischer individueller Beihilfe kann eine private Krankenversicherung den Teil des Versicherungsschutzes ergänzen, der nicht durch den persönlichen Beihilfebemessungssatz abgedeckt wird.
Hat ein aktiver Beamter beispielsweise einen Bemessungssatz von 50 Prozent, kann der private Versicherungsschutz grundsätzlich auf den verbleibenden Absicherungsbedarf abgestimmt werden.
Daraus folgt jedoch nicht, dass Beihilfe und PKV zusammen automatisch jede Rechnung vollständig erstatten.
Die Beihilfe prüft nach der BVO NRW. Die private Krankenversicherung prüft nach den vertraglich vereinbarten Versicherungsbedingungen. Deshalb können sich bei einzelnen Leistungen Unterschiede ergeben.
Wie kann Beihilfe in NRW beantragt werden?
Beihilfe wird nur auf Antrag gewährt. Für Berechtigte stehen schriftliche und elektronische Antragswege zur Verfügung.
Bei der erstmaligen Antragstellung und bei wesentlichen Änderungen wird grundsätzlich der ausführliche Beihilfeantrag verwendet.
Für Folgeanträge kann unter den jeweiligen Voraussetzungen ein Kurzantrag genutzt werden.
Über die Beihilfe NRW App können Beihilfeanträge mit digitalisierten Belegen elektronisch übermittelt werden.
Wie lange können Rechnungen eingereicht werden?
Nach § 13 Absatz 3 BVO NRW wird Beihilfe grundsätzlich nur gewährt, wenn sie innerhalb von 24 Monaten nach Entstehen der Aufwendungen beantragt wird.
Spätestens muss der Antrag innerhalb von 24 Monaten nach der ersten Ausstellung der Rechnung gestellt werden.
Belege sollten nicht bis zum Ende der Frist gesammelt werden. Wer die Frist versäumt, riskiert den Verlust des Beihilfeanspruchs für die betreffenden Aufwendungen.
Was ist beim Einreichen wichtig?
Nordrhein-Westfalen macht konkrete Vorgaben zur Form des Antrags und zu den erforderlichen Nachweisen.
Belege vollständig einreichen
Die dem Antrag zugrunde liegenden Belege müssen der zuständigen Beihilfestelle nach den vorgesehenen Verfahren übermittelt werden.
Bei Heilbehandlungen, Hilfsmitteln sowie Arznei und Verbandmitteln können zusätzlich ärztliche Verordnungen oder andere Nachweise erforderlich sein.
Eine Antragstellung durch gewöhnliche E-Mail oder Telefax ist nach § 13 BVO NRW nicht zulässig.
Landesamt für Besoldung und Versorgung NRWWas unterscheidet NRW vom Bund und von Bayern?
Die grundlegenden Bemessungssätze ähneln sich in mehreren Bereichen. Die konkreten Beihilfevorschriften unterscheiden sich jedoch bei zahlreichen Details.
Ein besonders sichtbarer Unterschied ist beispielsweise die Antragsfrist. In Nordrhein-Westfalen beträgt sie grundsätzlich 24 Monate. Andere Dienstherren können andere Fristen vorsehen.
Auch Eigenbeteiligungen, Einkommensgrenzen für Angehörige und einzelne Leistungsvoraussetzungen werden landesspezifisch geregelt.
Zwei Länder können denselben Bemessungssatz haben und sich trotzdem bei Beihilfefähigkeit, Eigenbeteiligungen und Verfahren erheblich unterscheiden.
Typische Missverständnisse zur Beihilfe in NRW
Die wichtigsten Aussagen zur nordrhein-westfälischen Beihilfe lassen sich nicht allein auf vier Prozentwerte reduzieren.
„50 Prozent Beihilfe bedeutet 50 Prozent jeder Rechnung.“
Nein. Der Bemessungssatz bezieht sich auf beihilfefähige Aufwendungen.
Begrenzungen und gesetzliche Eigenbeteiligungen können die tatsächliche Erstattung zusätzlich beeinflussen.
FAQ zur Beihilfe in Nordrhein-Westfalen
Die wichtigsten Regelungen für Beamte in NRW kompakt zusammengefasst.
Beihilfe und Krankenversicherung weiter vertiefen
Die NRW Regelungen sollten gemeinsam mit den allgemeinen Grundlagen zur Beihilfe und Krankenversicherung betrachtet werden.
Beihilfe für Beamte verstehen
Was beihilfefähige Aufwendungen sind, wie Bemessungssätze funktionieren und warum die Regelungen des jeweiligen Dienstherrn entscheidend sind.
Zum Beihilfe RatgeberWenn die NRW Beihilfe zur persönlichen Tariffrage wird
Beamten Ratgeber erklärt die beihilferechtlichen Grundlagen. Welche private Krankenversicherung zur persönlichen Beihilfe, zum Beamtenstatus und zum gewünschten Leistungsumfang passt, muss individuell geprüft werden.
Beihilferecht NRW aktuell geprüft
Fachlicher Prüfstand: 27. August 2026
Grundlage dieser Seite sind insbesondere das Landesbeamtengesetz Nordrhein-Westfalen, die Beihilfenverordnung NRW in der seit 1. Januar 2026 geltenden Fassung sowie Informationen des Landesamts für Besoldung und Versorgung Nordrhein-Westfalen.
Landesbeamtengesetz NRW:
Aktuelle Fassung des LBG NRW
Beihilfenverordnung NRW:
Aktuelle BVO NRW
§ 12 BVO NRW:
Bemessungssätze für Beihilfeberechtigte und berücksichtigungsfähige Personen
§ 12a BVO NRW:
Abschaffung der Kostendämpfungspauschale ab 2022
§ 13 BVO NRW:
Antragstellung und Frist von grundsätzlich 24 Monaten
Einkommensgrenzen:
Runderlass des Ministeriums der Finanzen vom 28. Juni 2026
Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW:
Informationen und Formulare zur Beihilfe
Die BVO NRW wurde zuletzt im März 2026 geändert. Einkommensgrenzen werden dynamisiert und weitere Regelungen können sich ebenfalls ändern. Für einen konkreten Antrag ist deshalb immer der aktuelle Rechtsstand maßgeblich.
Wer hinter diesem Ratgeber steht
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