Beihilfe für Beamte einfach erklärt
Die Beihilfe ist ein zentrales Element der Absicherung für Beamte. Sie übernimmt einen Teil der Krankheitskosten und bildet die Grundlage für die Kombination mit einer privaten Krankenversicherung. Dieser Ratgeber erklärt verständlich, wie die Beihilfe funktioniert und worauf Beamte achten sollten.
Was bedeutet Beihilfe für Beamte?
Die Beihilfe für Beamte ist eine staatliche Kostenbeteiligung an Krankheitskosten, die vom Dienstherrn gewährt wird.
Die Beihilfe ist eine staatliche Unterstützung für Beamte, Richter und Versorgungsempfänger. Sie übernimmt einen festgelegten Prozentsatz der entstandenen Krankheitskosten. Der verbleibende Anteil wird in der Regel über eine private Krankenversicherung abgesichert.
Wie hoch ist die Beihilfe?
Die Höhe der Beihilfe hängt vom Familienstand und der individuellen Situation ab. Übliche Beihilfesätze sind:
– 50 % für aktive Beamte
– 70 % für Beamte mit mindestens zwei Kindern
– 70 % für Versorgungsempfänger
– 80 % für berücksichtigungsfähige Kinder
Die tatsächlichen Beihilfesätze können je nach Bundesland und individueller Situation abweichen.
Wichtiger Hinweis zur Beihilfe
Die Beihilfe deckt nicht alle Kosten vollständig ab. Abhängig von den jeweiligen Vorschriften können Eigenanteile entstehen, die zusätzlich abgesichert werden müssen.
Unterschiede zwischen Bund und Ländern
Die Beihilfe ist nicht bundeseinheitlich geregelt. Während der Bund eigene Beihilfevorschriften hat, gelten in den Bundesländern teilweise abweichende Regelungen. Für Beamte ist es daher wichtig zu wissen, welche Vorschriften am jeweiligen Dienstort gelten. Für Nordrhein-Westfalen gelten eigene landesspezifische Beihilfevorschriften. Maßgeblich sind immer die Beihilfevorschriften des Dienstherrn, nicht der Wohnort des Beamten.
Zusammenspiel von Beihilfe und PKV
Da die Beihilfe nur einen Teil der Krankheitskosten übernimmt, schließen Beamte in der Regel eine private Krankenversicherung für den restlichen Anteil ab. Die PKV wird dabei speziell auf den Beihilfesatz abgestimmt, um eine vollständige Kostenabsicherung zu gewährleisten.
Die Beihilfe unterscheidet sich je nach Bundesland. Für Bayern findest du hier eine eigene Übersicht.
Weiterführende Informationen zur privaten Krankenversicherung finden sich im ausführlichen Ratgeber zur PKV für Beamte.
Merksatz: Die Beihilfe ist keine vollständige Krankenversicherung, sondern eine staatliche Kostenbeteiligung, die durch eine passende PKV ergänzt wird.
Häufige Fragen zur Beihilfe für Beamte
Wer hat Anspruch auf Beihilfe?
Anspruch auf Beihilfe haben in der Regel Beamte, Richter, Versorgungsempfänger sowie berücksichtigungsfähige Ehepartner und Kinder.
Gilt die Beihilfe auch im Ruhestand?
Ja. Versorgungsempfänger erhalten ebenfalls Beihilfe, häufig sogar mit einem erhöhten Beihilfesatz von 70 Prozent.
Ist die Beihilfe bundesweit einheitlich geregelt?
Nein. Die Beihilfevorschriften unterscheiden sich zwischen Bund und Ländern. Maßgeblich sind die Regelungen des jeweiligen Dienstherrn.
Reicht die Beihilfe allein zur Absicherung aus?
Nein. Da die Beihilfe nur einen Teil der Kosten übernimmt, ist eine ergänzende Absicherung – meist über eine PKV – erforderlich.
Dieser Ratgeber zur Beihilfe ist Teil des umfassenden Informationsangebots auf der Startseite des Beamten-Ratgebers.